
REGELN FÜRS BAUEN, GLARUS NORD
2014-2018, Neues Neues Baureglement für die Gemeinde Glarus Nord, Konzeption für die Richtplanung bis zur Nutzungsplanung I, Zusammenarbeit mit Peter Märkli und Rita Illien als Experten für das Raumplanungsbüro STW, Auftraggeberin Gemeinde Glarus Nord


Die Gemeinde Glarus Nord entstand 2011 aus acht Dörfern, die alle stark von der Topografie geprägt sind. Jedes Dorf hat einen historischen Kern, um den sich die orthogonale Struktur der neueren Baugebiete entwickelte. Die neuen Regeln fürs Bauen basieren auf einem einfachen Zonenplan mit der Industriezone, der Dorfzone und der erweiterten Dorfzone, ergänzt durch eine angepasste Dorfzone am Hang. Dieser Plan bildet alles ab – Freiräume, Ränder und Dorfkerne – und eröffnet zusammen mit dem neuen Baureglement gleichzeitig, was alles möglich ist. Die Landschaft, die bauliche Struktur und die Dorfräume als gemeinsames Ganzes werden geschützt und gleichzeitig kann mehr Wohnraum gebaut werden. Die strikte Trennung der Nutzungen wird aufgehoben; erlaubt ist in allen Dorfzonen Wohnen und mässig störendes Gewerbe nebeneinander. Entlang wichtiger Achsen sorgen Pflichtbaulinien dafür, dass die Gebäude den Strassenraum wieder klar fassen. Das natürliche Gelände soll möglichst unberührt bleiben, und das Geflecht aus öffentlichen, halböffentlichen und privaten Frei- und Grünräumen soll erhalten bleiben. Deshalb bleibt ein grosser Teil jeder Parzelle unverändert, weder ober- noch unterirdisch bebaut und ohne Eingriffe in die Topografie. Auf Ausnützungs- und Baumassenziffern wird verzichtet. In allen Dorfzonen gilt neu generell eine mögliche Gebäudehöhe von 10 2/3 Metern. Bei 2,5 Metern Raumhöhe ergeben sich daraus drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss.









